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Kaiser Franz-Josef Stiftung

Der Stiftungsbrief


Da den Gemeinden das notwendige Geld fehlte - seitens der 17 Gemeinden war die Mitfinanzierung zu tragen - bemühte man sich um kaiserliches Geld. Entscheidende Starthilfe erfuhr das Projekt durch Kaiser Franz-Josef, der, nachdem er am 18. Februar 1853 nur knapp einem Messerattentat in der Nähe des Kärntner Tores in Wien entgangen war, der an ihn gerichteten Bitte um Überlassung eines Baugrundes für das Spital in Zell gerne nachkam und 1000 Quadratklafter Grund kostenlos zur Verfügung stellte. Das fortan nach ihm benannte Altersheim wurde eine Stiftung.

Auf diese Weise konnte der Bau vollendet und der Fortbestand als gesichert angesehen werden. Heute noch trägt das Zeller Altersheim den Namen „Kaiser-Franz-Josef-Stiftung“. Mit dieser Stiftung wurde ein für immerwährende Zeiten unantastbarer Fond gegründet, um die Aufnahme alter und gebrechlicher Personen als Pfründner zu gewährleisten. Zweck der Stiftung ist laut Stiftsbrief die Versorgung und Betreuung alter und gebrechlicher Personen, sowie die allfällige Unterhaltung einer Krankenabteilung und Wöchnerinnenstation. Begünstigte Personen sind laut Stiftungsbrief Bewohner aus den Gemeinden Aschau, Distelberg, Finkenberg, Gerlos, Gerlosberg, Hainzenberg, Kaltenbach, Laimach, Mayrhofen, Ramsberg, Rohrberg, Schwendau, Schwendberg, Tux, Zell, Zellberg und infolge eines besonderen Einkaufsvertrages aus dem Jahr 1853 auch die Gemeinde Stumm. Durch Gemeindezusammenlegungen und Änderungen von Gemeindenamen hat sich Vorstehendes zwischenzeitlich geringfügig verändert. Ferner sind hilfsbedürftige Personen aus den zum Bezirk Schwaz gehörenden übrigen Gemeinden aufnahmeberechtigt, wenn die Platzverhältnisse dies gestatten. Der Stiftungsbrief erwähnt auch besonders begünstigte Gemeinden - darunter auch die Gemeinde Zell - welche früher in den Genuß von Unterhaltsleistungen für hilfsbedürftige Personen gekommen sind. Im Gubernialdekret aus dem Jahre 1854 wurde festgelegt, daß die Kongregation der Barmherzigen Schwestern die Dienste und die Führung des Hauses übernimmt.

Auf Grund einer Verordnung aus dem Jahre 1938 über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften in Österreich wurde dem Bezirksfürsorgeverband die Verwaltung der Stiftung übertragen. Später, nach Auflösung der Bezirksfürsorgeverbände im Jahre 1974 wurde der Verwaltungsausschuß für das Bezirkskrankenhaus Schwaz mit der Führung und Verwaltung des Stiftungsaltersheimes Zell betraut. Diesem Ausschuß gehörten acht gewählte Personen aus dem Kreise der Bürgermeister des Bezirkes und der Bezirkshauptmann von Schwaz als Vorsitzender an. Bis zum Jahr 1984 war dieses Gremium für die Führung des Stiftungsaltersheimes verantwortlich.

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Stiftungsvorsitzender Robert Pramstrahler

Neufassung des Stiftbriefes im Jahre 2005


In der langen Zeit seit Bestehen der Stiftung hat sich naturgemäß der Aufgabenbereich dieser Institution umfassend geändert.

Nach Absprache mit der Stiftungsaufsichtsbehörde wurde nach mehreren Monaten Vorbereitungszeit im Jahre 2005 eine Änderung des Stiftbriefes und damit eine Anpassung an die aktuellen Erfordernisse der Zeit durchgeführt. In einer dazu eigens vom Bürgermeister der Sitzgemeinde Zell am Ziller für 2. Mai 2005 einberufenen Sitzung haben die Bürgermeister der im Stiftbrief angeführten Zillertaler Gemeinden Aschau im Zillertal, Brandberg, Finkenberg, Gerlos, Gerlosberg, Hainzenberg, Hippach, Kaltenbach, Mayrhofen, Ramsau im Zillertal, Rohrberg, Schwendau, Stumm im Zillertal, Stummerberg, Tux, Zell am Ziller und Zellberg die Neufassung des Stiftbriefes im Beisein von Notar Dr. Hans Singer beschlossen und damit auch die Organe der Stiftung und deren Aufgaben- und Verantwortungsbereich neu festgelegt.

Dem geänderten Stiftbrief entsprechend, wählte die Vollversammlung sieben Mitglieder, die künftig den Vorstand der Stiftung bilden.

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